Wenn Sie erbrachte Leistungen aus einem früheren Studium zur Anerkennung prüfen lassen möchten, beachten Sie bitte unbedingt die allgemeinen Bewertungskriterien zur Anerkennung (Philosophischen Fakultät, Studiendekanat, Stand Juni 2023).
Zusammenfassung der an der Philosophischen Fakultät gültigen Bewertungskriterien zur Anerkennung von Leistungen:
1. Qualität der Hochschule bzw. des jeweiligen Lehrprogramms
Es muss sich um eine staatlich anerkannte Hochschule handeln.
2. Profil der Studienprogramme
Inhaltliche Studiengangsausrichtung sollte im Wesentlichen derjenigen im Bezugsstudium bzw. –Modul entsprechen.
3. Niveau der erworbenen und der zu erwerbenden Kompetenzen
Studienjahr bzw. Studienstufe der anzuerkennenden Leistung geben erste Anhaltspunkte für die Anerkennungsfähigkeit. Das heißt, die Anerkennung einer Bachelorleistung auf Masterebene ist i.d.R. nicht wahrscheinlich.
4. Lernergebnisse
Lernergebnisorientierte Anerkennung heißt, dass der Vergleich nicht allein auf Mikroebene der Lehrveranstaltung, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des weiteren Studiums erfolgt: Welche Kompetenzen sind für die Fortsetzung des Studiums insgesamt notwendig?
Würden durch Anerkennung notwendige (aufeinander aufbauende) Kompetenzen im Studiengang fehlen, ist der Studienerfolg gefährdet und eine Anerkennung nicht vorzunehmen.
5. Workload und Prüfungsformen
Unterschiede in den Leistungspunkten/dem Workload sollten im angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.
Die Prüfungs- und Organisationsform eines Moduls sind für die Anerkennung unerheblich. Allerdings können gravierende Unterschiede auf andere Lernergebnissen hinweisen.
Deutliche Abweichungen in der Leistungspunktezahl sind ein Hinweis auf unterschiedliche Lernergebnisse.
Wollen Sie eine Anerkennungsanfrage stellen, beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Informationen zum genauen Vorgehen und reichen bitte vollständige Unterlagen ein.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Vollständiges Formular zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen des jeweiligen Studiengangs (bitte ergänzen Sie dort Ihre persönlichen Daten)
- Transcript of Records (maschinell erstellter Ausdruck oder Unterschrift nötig)
- Modul- und gern auch Veranstaltungsbeschreibungen der Veranstaltungen, die zur Anerkennung geprüft werden sollen
- klare Zuweisung, welche absolvierte Veranstaltung für welche zu absolvierende Veranstaltung anerkannt werden soll
Kopien sind jeweils ausreichend. Ihre Anerkennungsfrage kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Wem muss ich die Unterlagen zukommen lassen?
Studierende der sonderpädagogischen Studiengänge sowie der Lehramtsstudiengänge und des Fächerübergreifenden Bachelorstudiengangs wählen für ihre Anfrage bitte die Mailadresse anerkennung@psychologie.uni-hannover.de,
Studierende das Masterstudiengangs Bildungswissenschaft bitte die Mailadresse anerkennung-bw@psychologie.uni-hannover.de
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
- Einreichung der vollständigen Unterlagen an die angegebene Mailadresse (aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgt die Einreichung ausschließlich per Mail).
- Ihre Unterlagen werden uns geprüft. Sie werden anschließend über die Entscheidung per Mail informiert. Gegebenenfalls wird mit Ihnen ein Besprechungstermin vereinbart, um (inhaltliche) Fragen zu klären (aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgt die Besprechung telefonisch).
- Das Anerkennungsformular wird von uns ausgefüllt und an die/den Vorsitzende/n des jeweiligen Prüfungsausschusses weitergeleitet
(ACHTUNG: Master Bildungswissenschaften: Bitte geben Sie bei Ihrer Anerkennungsanfrage unbedingt an, ob Sie sich weitere Leistungen in anderen Fächern anerkennen lassen möchten oder ob sich die Anerkennungsfragen nur auf das Fach Psychologie beschränken)
Gibt es Termine, die ich beachten muss?
Grundsätzlich sollten Sie am Anfang des Studiums Anerkennungswünsche prüfen lassen. Um das Verfahren für Sie und uns möglichst effizient zu gestalten, gibt es für einige Studiengänge zu Beginn des Semesters feste Einreichungstermine, an die Sie sich bitte halten sollten.
Allgemeine Hinweise zum Versenden der Unterlagen:
- Bitte achten Sie auf eine übersichtliche und nachvollziehbare Beschriftung der Dateien.
- Bitte fügen Sie zusammengehörige Scans zu einer PDF-Datei zusammen (verschicken Sie keine Mails mit mehreren Anhängen – Ihre Anfrage wird in diesem Fall nicht bearbeitet)!
Master Bildungswissenschaften: Einreichung der vollständigen Unterlagen (per E-Mail) bis Do, den 17.10.2024.
Alle anderen Studiengänge: Einreichung der vollständigen Unterlagen (per E-Mail) bis Do, den 17.10.2024.